Erklärungen zur Barrierefreiheit reisebuero.oebb.at
Die ÖBB-Personenverkehr AG ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://reisebuero.oebb.at/
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web - WCAG 2.0" bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Die Webseite entspricht in den folgenden Punkten nicht den Bestimmungen der WCAG 2.0:
- Teilweise haben die Farbe des Textes und die Farbe des Hintergrundes nicht ausreichend Kontrast zueinander. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 1.4.6 (Kontrast) nicht vollständig erfüllt.
- Ein identer Link-Text wird für mehrere Links, die auf verschiedene Seiten führen, genutzt. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 2.4.9 (Linkzweck) nicht vollständig erfüllt.
Unverhältnismäßige Belastung
Unsere Videos sind auf der Video-Plattform Youtube gehostet und veröffentlicht. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen.
Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Inhalte oder Komponenten und Dienste von Dritten, beispielsweise Verlinkungen zu Zahlungsanbieter bei der Online Überweisung, oder anderen Drittfirmen, die nicht im Einflussbereich der ÖBB-Personenverkehr AG liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 16.11.2020 erstmalig erstellt. Wir sind bemüht, diese bei Verbesserungen für unsere Kund:innen laufend anzupassen.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.0 im Konformitätslevel AA. Überprüft wurden der Kauf, der Bezug und das Stornieren von Tickets, Zeitkarten, und Shop Produkten sowie das Anzeigen von Informationen zu einer gekauften Reise. Die Seiteninhalte der gesamten Applikation unterliegen laufenden Änderungen und Erweiterungen. Um dem Rechnung zu tragen, werden diese von MitarbeiterInnen auch laufend überprüft. Die Überprüfungen erfolgen insbesondere auch durch blinde MitarbeiterInnen.
Diese Erklärung wurde am 16.11.2020 letztmalig aktualisiert.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern, Probleme entdecken, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, oder Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, so bitten wir Sie, uns diese mittels Kontaktformular mitzuteilen. Bitte beschreiben Sie konkret das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie so rasch wie möglich kontaktieren.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
→ Kontaktformular der Beschwerdestelle
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.